Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Firma Hausmeisterservice Schneider "Rund um's Haus", Am Dorfgraben 2, 53881 Euskirchen

1. Allgemeines

Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen mir und meinen Auftraggebern (AG). Soweit nichts anderes vereinbart wird, finden die geltenden deutschen Gesetze Anwendung. Allgemeine Geschäftsbedingungen meiner Vertragspartner haben keinerlei Geltung aus dem Schweigen zu solchen abweichenden Geschäftsbedingungen kann keine Zustimmung meinerseits geschlossen werden.

2. Kostenvoranschlag

1. im Zweifel handelt es sich bei Preisangaben immer um unverbindliche Kostenschätzungen incl. Mehrwertsteuer. Ein Kostenvoranschlag verpflichtet mich nicht zwingend zur Ausführung der darin angeführten Leistungen. Enthaltene Preise gelten als Pauschalpreise unabhängig vom tatsächlichen Aufwand.

2. Angebot, Auftrag und Preise

Mit meinem Angebot bleibe ich dem AG höchstens zwei Wochen verpflichtet. Darin enthaltene Preise gelten im Zweifel als Bruttobeträge.Soweit nicht ausdrücklich eine Pauschalpreisvereinbarung getroffen wurde, wird nach dem Angebot oder nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Eine Erweiterung des Auftrages ist auch gültig,wenn sie mündlich erfolgt und meinerseits schriftlich oder durch tatsächliche Ausführung angenommen wird. Auf den erweiterten Umfang gilt der bestehende Vertrag sinngemäß.

3. Lieferung und Leistung

1.Im Falle einer Nichterfüllung ( Auftragsstornierung) seitens vom Auftraggeber, kann ich von den gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

2. Bei Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber, bin ich berechtigt Schadenersatz bzw. Aufwandsentschädigung in Höhe von 10% des Auftrages zu verlangen.

Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Die Heranziehung von Subunternehmen zur teilwweisen oder auch vollständigen Ausführung des Auftrages ist jederzeit zulässig.Zum Rücktritt wegen Verzuges ist der AG nur nach schriftlicher Setzung einer zumindest zweiwöchigen Nachfrist berechtigt. Schadenersatzansprüche aufgrund eingetretenen Verzugs sind außer im Fall groben Verschuldens ausgeschlossen. Für den Fall, dass die Leistungserbringung durch Ereignisse verzögert wird,die nicht von mir zu vertreten sind,bin ich für die Dauer der Behinderung von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit,ohne dass dem Vertragspartner hieraus ein Rücktrittsrecht oder ein Schadenersatzanspruch zusteht.Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung aus Gründen,die dem AG zuzurechen sind,bin ich unbeschadet der Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche insbesondere berechtigt,die gesamten Kosten der bisherigen Arbeitsleistung sowie einen Anteil von 20% der gemäß dem Auftrag voraussichtlich noch zu erbringenden Arbeitsleistung in Rechnung zu stellen. Ist die Leistungserbringung zum Teil oder auch vollständig unmöglich,ohne daß dies weder mir noch dem AG zuzurechnen ist,bin ich nur berechtigt,den bisherigen Materialaufwand samt Barauslagen und die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung in Rechnung zu stellen.

4. Gewährleistung

Offene Mängel die sofort feststellbar sind hat der Kunde unverzüglich spätestens jedoch innerhalb von 7Tageen nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung gem.Punkt4 und versteckte Mängel innerhalb der selben Frist ab ihrem Auftreten jeweils qualifiziert und schriftlich zu rügen,ansonsten erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche. Geringfügige Abweichungen berechtigen den AG nicht zur Geltendmachnung von Gewährleistungsansprüchen.Im Fall der Gewährleistung habe ich die Möglichkeit,den Mangel nach meiner Wahl entweder durch Nachbesserung oder Austausch zu beheben.Ein Anspruch des AG auf Wandlung oder Minderung des Entgeltes besteht erst, wenn der konkrete Mangel nach Anzeige nicht innerhalb desselben Zeitraumes,der bereits zwischen Auftragserteilung und Abnahme vergangen war,behoben werden kann.

5.Zahlungsbedingungen

Meine Rechnungen sind zur "sofortigen Zahlung" ohne jeden Abzug fällig. Das Bestehen von Gewährleistungsansprüchen berechtigt nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen.Werden vereinbarte Zahlungsziele überschritten,sind sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Forderungen zur Zahlung fällig. Zahlt der AG bei Fälligkeit nicht oder erhält der Auftragnehmer Auskünfte,wonach sich des Auftraggebers finanzielle Verhältnisse verschlechtert haben,so kann der Auftragnehmer nach seiner Wahl die Zahlung sämtlicher noch offenstehender Rechnungen -ob fällig oder nicht- verlangen und/oder alle noch ausstehenden Lieferungen stornieren und weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse durchführen oder von der Stellung einer angemessenen Sicherheit abhängig machen. Vor Ausgleich fälliger Rechnungsbeträge bin ich zu keiner weiteren Leistung verpflichtet. Im Fall des Zahlungsverzuges einer vereinbarten oder tatsächlich gewährten Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 10%p.a. sowie Mahngebühren in Höhe von 7,50€ vereinbart.

6.Eigentumsvorbehalt

Ich behalte mir das Eigentumsrecht in sämtlichen erbrachten Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts und sonstiger Forderungen ausdrücklich vor.

7. Sonstige Bestimmungen, Gerichtsstandort

Der AG verpflichtet sich, die ihn treffenden einschlägigen gesetzl.Bestimmungen im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Auftrag zu erfüllen und mich insoweit schad- und klaglos zu halten. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen gehen der Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen vor. Rechtsunwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht. Rechtsunwirksame Bestimmungen sind durch die Vereinbarung neuer Bestimmungen zu ersetzen. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit wird die ausschlieeßliche Zuständigkeit des Amtsgerichtes Euskirchen vereinbart.